TRGS 519
Schutzmaßnahmen
Asbestentsorgung

Asbest ist chemisch sehr beständig, unempfindlich gegen Hitze und nicht brennbar. Er weist eine hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf und lässt sich aufgrund seiner Bindefähigkeit mit anderen Materialien leicht zu Produkten verarbeiten. Wegen seiner besonderen Eigenschaften wurde Asbest seit etwa 1930 in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt. Wie sich jedoch im Laufe der Jahre herausstellte, entwickelt sich Asbest während seiner Bearbeitung zu einem eindeutig gesundheitsgefährdendem Stoff. Charakteristisch für Asbest ist nämlich seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die eingeatmeten Fasern können langfristig in der Lunge verbleiben und das Gewebe reizen.

Bei Arbeiten in asbestkontaminierten Bereichen sind gesonderte Schutzmaßnahmen erforderlich, für welche die Firma Augel und ihre Mitarbeiter umfassend qualifiziert und geschult sind:

  • Langjährige Erfahrung in der Asbestsanierung
  • Offizielle Zulassung zu ASI-Arbeiten an Asbestzementflächen bis 100m² gem. TRGS 519
  • Umfassend geschulte und untersuchte Mitarbeiter
  • Persönliche Schutz- und Sicherheitskleidung
  • Haftpflichtversicherung für Personenschäden bei Arbeiten mit Asbest
  • Einsatz spezieller Werkzeuge und Techniken
  • Wir verfügen über einen Sachkundigen gemäß TRGS 519, Anlage 4 und einen gleichermaßen ausgebildeten Vertreter

Arbeiten zur Entfernung von asbesthaltigen Bitumenisolierungen an erdverlegten Rohrleitungen werden von Augel umfassend gesichert und durchgeführt:

  • Anmeldung der Maßnahme zur Entfernung von asbestkontaminierter Bitumenisolierungen
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Sicherung von Entsorgungswegen
  • Ausführung der Arbeiten vor Ort unter Berücksichtigung der Auflagen für Arbeiten in Asbestkontaminierten Bereichen
  • Endgültige Entsorgung der kontaminierten Materialien durch einen Entsorgungsfachbetrieb