TRGS 519
Schutzmaßnahmen
Asbest hat viele Vorteile, die ihn bis in die 1990er Jahre zu einem beliebten Baustoff machte: Chemisch sehr beständig, nicht brennbar sowie eine hohe Elastizität und Zugfestigkeit. Doch seine Eigenschaft, sich in feine Fasern zu zerteilen, birgt ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko. Eingeatmet können die Fasern schwere Lungenschäden und Krebs auslösen. Asbest sollte deshalb nur von Fachpersonal entfernt werden.
Augel hat langjährige Erfahrung auf der Gebiet der Asbestsanierung. Wir führen Sanierungen so durch, dass der Betrieb vor Ort bestmöglich aufrechterhalten werden kann und die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet ist.
Zertifizierte Asbestsanierung nach TRGS 519
Aufgrund der schwer gesundheitsschädigenden Eigenschaften von Asbest sind bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen gesonderte Schutzmaßnahmen erforderlich. Unser qualifiziertes und geschultes Personal führt Asbestsanierungen gemäß TRGS 519 durch. Dazu gehören:
- Sachkundigen gemäß TRGS 519, Anlage 4 sowie eine gleichermaßen ausgebildete Stellvertretung
- Persönliche Schutz- und Sicherheitskleidung
- Einsatz spezieller Werkzeuge und Techniken
- Haftpflichtversicherung für Personenschäden bei Arbeiten mit Asbest
- Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen der Mitarbeiter
Dadurch erfüllen wir alle rechtlichen Anforderungen für ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) an Asbestzementflächen bis 100m² und an asbesthaltigen Bitumenisolierungen.
Unsere Leistungen bei Asbestsanierung und Asbestentsorgung
Wir übernehmen unter anderem:
- Entfernung asbesthaltiger Bitumenisolierungen an erdverlegten Rohrleitungen
- Sanierung asbestkontaminierter Flächen im Industriebereich
- Rückbau asbestbelasteter Bauteile
- Koordination der Asbestentsorgung mit zertifiziertem Entsorgungsfachbetrieben
- Dokumentation der Maßnahmen für Betreiber und Behörden
Ablauf einer Asbestsanierung mit Augel
- Bestandsaufnahme & Beratung
Analyse der betroffenen Bereiche, Prüfung vorhandener Unterlagen und Festlegung des Sanierungsumfangs - Gefährdungsbeurteilung & Planung
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, Auswahl der Schutzmaßnahmen, Festlegung der Entsorgungswege - Anmeldung der Asbestsanierung
Meldung der Arbeiten bei den zuständigen Behörden gemäß TRGS 519 - Einrichtung der Schutzbereiche
Abschottung des Arbeitsbereichs, Staub- und Faserfreisetzung werden minimiert, Einsatz geeigneter Absaugt- und Filtertechnik - Fachgerechte Entfernung & Verpackung
Abtragen, Verpacken und Kennzeichnen des asbesthaltigen Materials in zugelassenen Gebinden - Entsorgung & Dokumentation
Endgültige Entsorgung durch einen Entsorgungsfachbetrieb, Nachweisführung und Dokumentation der Asbestentsorgung