Vermögenswirksame Leistungen

Basierend auf Tarifverträgen zahlen wir vermögenswirksame Leistungen zugunsten unserer gewerblichen, technischen sowie kaufmännischen Mitarbeiter und Auszubildenden. Unsere gewerblichen Mitarbeiter erhalten tariflich geregelte, vermögenswirksame Leistung in Höhe von 0,13 Euro je geleisteter Arbeitsstunde (Arbeitgeberzulage). Aus ihrem Arbeitslohn zahlen sie 0,02 Euro je geleisteter Arbeitsstunde (Eigenleistung), um diese vom Arbeitgeber vermögenswirksam anlegen zu lassen.

Für Angestellte und Poliere beträgt die Arbeitgeberzulage 23,52 Euro je Monat. Dabei werden mindestens 3,07 Euro des Monatsgehalts als Eigenleistung im Wege der Umwandlung von uns vermögenswirksam angelegt. Für die Auszubildenden gelten die gleich hohen Arbeitgeberanteile und Beträge der Eigenleistung wie für die Angestellten.