Vermögenswirksame Leistungen

Basierend auf Tarifverträgen zahlen wir vermögenswirksame Leistungen zugunsten unserer gewerblichen, technischen, und kaufmännischen Mitarbeiter und Auszubildenden. Unsere gewerblichen Mitarbeiter erhalten tariflich geregelte, vermögenswirksame Leistung in Höhe von 0,13 € je geleistete Arbeitsstunde (Arbeitgeberzulage). Aus ihrem Arbeitslohn zahlen sie 0,02 € je geleistete Arbeitsstunde (Eigenleistung), um diese vom Arbeitgeber vermögenswirksam anlegen zu lassen.

Für Angestellte und Poliere beträgt die Arbeitgeberzulage 23,52 € je Monat. Dabei werden mindestens 3,07 € aus ihrem Monatsgehalt als Eigenleistung im Wege der Umwandlung von uns vermögenswirksam angelegt. Für die Auszubildenden gelten die gleich hohen Arbeitgeberanteile und Beträge der Eigenleistung wie für die Angestellten.